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Wasserentnahme

Die Wasserentnahme ist in Trockenzeiten nicht erlaubt!

Wasserentnahme: Bei anhaltender Trockenheit sinkt der Wasserstand im Dorfbach deutlich ab. Nach der geltenden Rechtsverordnung darf kein Wasser mehr entnommen werden, wenn der Referenzpegel des Neumagens auf 10 cm oder weniger gesunken ist. Das gilt auch für die Gartenfreunde.
Das Brunnensystem für die Gärten wird in diesem Zeitraum vom Dorfbach abgesperrt. Bei Wasserentnahmeverbot darf nur noch das in der Anlage gespeicherte Wasser verwendet werden.
Aktuelle Infos dazu gibt es auf unserem Infobrett im Roseneck. Den jeweils aktuellen Pegelstand des Neumagens könnt ihr unter https://pegelalarm.com/de/river.php?river=Neumagen ablesen.
Grundlage für diese Regelung ist die überarbeitete Rechtsverordnung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über die Einschränkung des Gemeingebrauchs vom 18. August 2022

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